Allgemeine Dienstunfähigkeit (Beamte)
Die Erwerbs- bzw. bei Beamten und Richtern auch Dienstunfähigkeit ist eben kein Phänomen, was sich auf die arbeitende Klasse oder die Angestellten beschränkt. Auch wenn zuweilen ein wenig spöttisch von der Allgemeinheit belächelt, können auch Beamte und Richter derart akut erkranken, dass an eine weitere Ausübung ihrer Tätigkeit nicht zu denken ist. So kann sie ein Burn-Out genauso treffen und auch vor körperlichen Gebrechen und Erkrankungen sind Beamte nicht gefeit. Wird insoweit eine Dienstunfähigkeit festgestellt und der Beamte hat privat über eine Beamtenlebensversicherung oder separat eine Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, so bedeutet das noch nicht zwangsläufig, dass diese auch tatsächlich zahlt. Denn im Bereich der Dienstunfähigkeit wird seitens der Versicherungen unterscheiden zwischen der speziellen und der allgemeinen Dienstunfähigkeit. Erst wenn diese durch einen Vertrauensarzt festgestellt und dokumentiert wurde, leistet die Versicherung eine Dienstunfähigkeitsrente.
Dabei liegt eine allgemeine Dienstunfähigkeit bei den meisten Versicherungsgesellschaften vor, wenn der Beamte aus gesundheitlichen Gründen seinen Dienst nicht mehr ausüben kann. So muss der Dienstherr in der Folge aber nachweisen, dass dem Beamten eine Tätigkeit an anderer Stelle nicht zugewiesen werden kann. So ist es beispielsweise denkbar, dass ein Streifen- oder Grenzpolizist in den Innendienst versetzt wird, wenn er auf ärztlichen Rat hin nicht mehr zum Führen eines Fahrzeugs in der Lage ist oder grundsätzliche Bedenken bestehen, den Beamten im Außendienst einzusetzen. Hier müsste der Beamte zwar mit Einkommenseinbußen rechnen, da Schicht- und Sonderzulagen entfallen, doch liegt eine allgemeine Dienstunfähigkeit dem Vernehmen nach nicht vor. Außerdem muss als weitere Voraussetzung zur Zahlung einer Dienstunfähigkeitsrente eine Berufsunfähigkeit vorliegen. In welchem Zeitraum diese festgestellt wird, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich; oftmals liegt die Zeitspanne zwischen einem und acht Jahren.
