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	<title>Berufsunfähigkeit Magazin &#187; abstrakte Verweisung</title>
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	<description>Alles über die Berufsunfähigkeitsversicherung</description>
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		<title>Erwerbsunfähigkeit &#8211; was bedeutet das genau?</title>
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		<pubDate>Tue, 02 Dec 2008 07:27:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Berufsunfähigkeit-Magazin.de Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Grundlagen Berufsunfähigkeitsversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[abstrakte Verweisung]]></category>
		<category><![CDATA[Erwerbsunfähigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[gesetzliche Rente]]></category>
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		<description><![CDATA[Erwerbsunfähigkeit ist die Unfähigkeit wegen Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall überhaupt eine Tätigkeit auszuüben. Hierdurch unterscheidet sich die Erwerbsunfähigkeit gegenüber der Berufsunfähigkeit. Bei dieser ist nur der bisher erlernte und ausgeübte Beruf z.B. als Handwerker wie ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><div id="attachment_45" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><img src="http://www.bu-magazin.de/wp-content/uploads/2008/12/Erwerbsunfähigkeit-Fotolia_30628867_Subscription_L-300x200.jpg" alt="Erwerbsunfähigkeit © N-Media / Fotolia" title="Erwerbsunfähigkeit © N-Media / Fotolia" width="300" height="200" class="size-medium wp-image-45" /><p class="wp-caption-text">Erwerbsunfähigkeit © N-Media / Fotolia</p></div>Erwerbsunfähigkeit ist die Unfähigkeit wegen Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall überhaupt eine Tätigkeit auszuüben. Hierdurch unterscheidet sich die Erwerbsunfähigkeit gegenüber der Berufsunfähigkeit. Bei dieser ist nur der bisher erlernte und ausgeübte Beruf z.B. als Handwerker wie Maler oder Maurer nicht mehr möglich ist, wohl aber andere Tätigkeiten z.B. aus der eigenen Wohnung in Berlin heraus eine eine kaufmännische bzw. Bürotätigkeit. So manch einer wird z.B. von zu Hause aus als Affiliate für Firmen wie Hosting Dienstleister oder Versicherungen tätig. Der Begriff der Erwerbsunfähigkeit wurde ursprünglich in der gesetzlichen Rentenversicherung verwendet lange vor Riester und Rürup. Dort gibt es aber keine Renten mehr wegen Erwerbsunfähigkeit, sondern nur noch Erwerbsminderungsrenten, die abgestuft nach der verbliebenen Leistungsfähigkeit gewährt werden.</p>
<p>Ist eine Tätigkeit bis sechs Stunden täglich möglich, wird eine Teilrente gewährt. Bei einer verbliebenen Arbeitskraft unter drei Stunden wird die volle Erwerbsminderungsrente gezahlt. Diese volle Erwerbsminderung entspricht der früheren Erwerbsunfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung. Es gibt es keinen Berufsschutz, da bei der Beurteilung der möglichen Arbeiten auch auf andere Tätigkeiten außerhalb des bisherigen Berufes verwiesen wird. </p>
<p>Im Bereich der privaten Versicherung gibt es den Begriff der Erwerbsunfähigkeit noch. Hier kann man sich mit einer Erwerbsunfähigkeitsrente versichern. Dabei leistet diese Versicherung ebenfalls nur, wenn die Leistungsfähigkeit unter drei Stunden täglich liegt. Auch hier gibt es keinen Berufsschutz, so dass bei der Absicherung eher die Berufsunfähigkeit als die Erwerbsunfähigkeit abgesichert werden sollte. Dieser Schutz kostet mehr, da die Wahrscheinlichkeit der Berufsunfähigkeit größer als der einer Erwerbsunfähigkeit ist.</p>
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		<title>Besser sind Berufsunfähigkeitsversicherungen ohne Verweisrecht</title>
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		<pubDate>Fri, 21 Nov 2008 07:43:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Berufsunfähigkeit-Magazin.de Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Grundlagen Berufsunfähigkeitsversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[abstrakte Verweisung]]></category>
		<category><![CDATA[BU]]></category>
		<category><![CDATA[BU-Beitrag]]></category>
		<category><![CDATA[BUZ]]></category>

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		<description><![CDATA[Jeder 4. Arbeitnehmer wird im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig. Der Staat hat für alle Berufstätigen die Berufsunfähigkeitsversicherung 2001 so stark gekürzt, das bei Berufsunfähigkeit nichts und bei voller Erwerbsunfähigkeit nur noch eine Minimalrente übrig bleibt. ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Jeder 4. Arbeitnehmer wird im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig. Der Staat hat für alle Berufstätigen die Berufsunfähigkeitsversicherung 2001 so stark gekürzt, das bei Berufsunfähigkeit nichts und bei voller Erwerbsunfähigkeit nur noch eine Minimalrente übrig bleibt. In den ersten drei Jahren des Berufslebens gibt es überhaupt kein Geld.</p>
<p>Bei Abschluss einer <strong>Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Verweisrecht</strong> zahlt die Versicherung die vereinbarte Rente, wenn der Versicherungsnehmer den Beruf nicht mehr ausüben kann. Damit ist die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) neben der Privathaftpflicht zur wichtigsten freiwilligen Versicherung für alle Berufstätigen geworden.</p>
<p>Die BU muss immer vom Beginn des Berufslebens bis zur ersten Rentenzahlung abgeschlossen werden, da sonst eine finanzielle Lücke entstehen kann. Versichern müssen sich alle Bereiche, Selbständige und Gewerbetreibende müssen wissen, dass es für sie keine andere Absicherung gibt.</p>
<p>Der Versicherungsbeitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung unterscheidet sich geringfügig zwischen den einzelnen Berufsgruppen. Berufe mit größeren Risiken sind teuerer (Bauarbeiter, Handwerker wie Maler oder Lackierer) als weniger gefährliche Arbeiten (z.B. Büroarbeiten bei einer Autoversicherung, die Tätigkeit als Informatiker oder Systemadmin bei einem Hosting Anbieter oder als Sekretärin in einer <a href="http://www.gutsehen.de/lasik/">Lasik</a> Augenlaserklinik).</p>
<p>Die Beitragshöhe ist neben dem Beruf auch abhängig vom Eintrittsalter des Versicherungsnehmers, eventuellen Erkrankungen und den jeweiligen Bedingungen der Anbieter. Vor dem Vertragsabschluß muss in der Regel ein Gesundheitsbogen ausgefüllt werden. Hier müssen alle Umstände, auch risikoreiche Hobbysangegeben werden, die z.B. über klassische Sportaktivitäten wie Ballsportarten, Tennis, <a href="http://www.golfdidaktik.de/">Golf</a> o.ä. hinausgehen, weil es sonst im Schadensfall zu Zahlungsproblemen kommen kann.</p>
<p>Der Beitrag insgesamt ist im Vergleich zu den möglichen Folgen eher gering. Jede BU kann als eigenständiger Vertrag, oder als Zusatz zu einer anderen Versicherung (BUZ) abgeschlossen werden. </p>
<p>Bei einer BUZ muss der Versicherungsnehmer beachten, dass beim Auslaufen des Hauptvertrages auch die BU weg ist. Ein Neuvertrag ist dann oft nur mit höheren Beiträgen (hohes Eintrittsalter) möglich.</p>
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