Besser sind Berufsunfähigkeitsversicherungen ohne Verweisrecht
Jeder 4. Arbeitnehmer wird im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig. Der Staat hat für alle Berufstätigen die Berufsunfähigkeitsversicherung 2001 so stark gekürzt, das bei Berufsunfähigkeit nichts und bei voller Erwerbsunfähigkeit nur noch eine Minimalrente übrig bleibt. In den ersten drei Jahren des Berufslebens gibt es überhaupt kein Geld.
Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Verweisrecht zahlt die Versicherung die vereinbarte Rente, wenn der Versicherungsnehmer den Beruf nicht mehr ausüben kann. Damit ist die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) neben der Privathaftpflicht zur wichtigsten freiwilligen Versicherung für alle Berufstätigen geworden.
Die BU muss immer vom Beginn des Berufslebens bis zur ersten Rentenzahlung abgeschlossen werden, da sonst eine finanzielle Lücke entstehen kann. Versichern müssen sich alle Bereiche, Selbständige und Gewerbetreibende müssen wissen, dass es für sie keine andere Absicherung gibt.
Der Versicherungsbeitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung unterscheidet sich geringfügig zwischen den einzelnen Berufsgruppen. Berufe mit größeren Risiken sind teuerer (Bauarbeiter, Handwerker wie Maler oder Lackierer) als weniger gefährliche Arbeiten (z.B. Büroarbeiten bei einer Autoversicherung, die Tätigkeit als Informatiker oder Systemadmin bei einem Hosting Anbieter oder als Sekretärin in einer Lasik Augenlaserklinik).
Die Beitragshöhe ist neben dem Beruf auch abhängig vom Eintrittsalter des Versicherungsnehmers, eventuellen Erkrankungen und den jeweiligen Bedingungen der Anbieter. Vor dem Vertragsabschluß muss in der Regel ein Gesundheitsbogen ausgefüllt werden. Hier müssen alle Umstände, auch risikoreiche Hobbysangegeben werden, die z.B. über klassische Sportaktivitäten wie Ballsportarten, Tennis, Golf o.ä. hinausgehen, weil es sonst im Schadensfall zu Zahlungsproblemen kommen kann.
Der Beitrag insgesamt ist im Vergleich zu den möglichen Folgen eher gering. Jede BU kann als eigenständiger Vertrag, oder als Zusatz zu einer anderen Versicherung (BUZ) abgeschlossen werden.
Bei einer BUZ muss der Versicherungsnehmer beachten, dass beim Auslaufen des Hauptvertrages auch die BU weg ist. Ein Neuvertrag ist dann oft nur mit höheren Beiträgen (hohes Eintrittsalter) möglich.
