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Erwerbsunfähigkeit - was bedeutet das genau?

Dienstag, Dezember 2nd, 2008

Erwerbsunfähigkeit ist die Unfähigkeit wegen Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall überhaupt eine Tätigkeit auszuüben. Hierdurch unterscheidet sich die Erwerbsunfähigkeit gegenüber der Berufsunfähigkeit. Bei dieser ist nur der bisher erlernte und ausgeübte Beruf z.B. als Handwerker wie Maler oder Maurer nicht mehr möglich ist, wohl aber andere Tätigkeiten z.B. aus der eigenen Wohnung in Berlin heraus eine eine kaufmännische bzw. Bürotätigkeit. So manch einer wird z.B. von zu Hause aus als Affiliate für Firmen wie Hosting Dienstleister oder Versicherungen tätig.

Der Begriff der Erwerbsunfähigkeit wurde ursprünglich in der gesetzlichen Rentenversicherung verwendet lange vor Riester und Rürup. Dort gibt es aber keine Renten mehr wegen Erwerbsunfähigkeit, sondern nur noch Erwerbsminderungsrenten, die abgestuft nach der verbliebenen Leistungsfähigkeit gewährt werden.

Ist eine Tätigkeit bis sechs Stunden täglich möglich, wird eine Teilrente gewährt. Bei einer verbliebenen Arbeitskraft unter drei Stunden wird die volle Erwerbsminderungsrente gezahlt. Diese volle Erwerbsminderung entspricht der früheren Erwerbsunfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung. Es gibt es keinen Berufsschutz, da bei der Beurteilung der möglichen Arbeiten auch auf andere Tätigkeiten außerhalb des bisherigen Berufes verwiesen wird.

Im Bereich der privaten Versicherung gibt es den Begriff der Erwerbsunfähigkeit noch. Hier kann man sich mit einer Erwerbsunfähigkeitsrente versichern. Dabei leistet diese Versicherung ebenfalls nur, wenn die Leistungsfähigkeit unter drei Stunden täglich liegt. Auch hier gibt es keinen Berufsschutz, so dass bei der Absicherung eher die Berufsunfähigkeit als die Erwerbsunfähigkeit abgesichert werden sollte. Dieser Schutz kostet mehr, da die Wahrscheinlichkeit der Berufsunfähigkeit größer als der einer Erwerbsunfähigkeit ist.

Besser sind Berufsunfähigkeitsversicherungen ohne Verweisrecht

Freitag, November 21st, 2008

Jeder 4. Arbeitnehmer wird im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig. Der Staat hat für alle Berufstätigen die Berufsunfähigkeitsversicherung 2001 so stark gekürzt, das bei Berufsunfähigkeit nichts und bei voller Erwerbsunfähigkeit nur noch eine Minimalrente übrig bleibt. In den ersten drei Jahren des Berufslebens gibt es überhaupt kein Geld.

Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Verweisrecht zahlt die Versicherung die vereinbarte Rente, wenn der Versicherungsnehmer den Beruf nicht mehr ausüben kann. Damit ist die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) neben der Privathaftpflicht zur wichtigsten freiwilligen Versicherung für alle Berufstätigen geworden.

Die BU muss immer vom Beginn des Berufslebens bis zur ersten Rentenzahlung abgeschlossen werden, da sonst eine finanzielle Lücke entstehen kann. Versichern müssen sich alle Bereiche, Selbständige und Gewerbetreibende müssen wissen, dass es für sie keine andere Absicherung gibt.

Der Versicherungsbeitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung unterscheidet sich geringfügig zwischen den einzelnen Berufsgruppen. Berufe mit größeren Risiken sind teuerer (Bauarbeiter, Handwerker wie Maler oder Lackierer) als weniger gefährliche Arbeiten (z.B. Büroarbeiten bei einer Autoversicherung, die Tätigkeit als Informatiker oder Systemadmin bei einem Hosting Anbieter oder als Sekretärin in einer Lasik Augenlaserklinik).

Die Beitragshöhe ist neben dem Beruf auch abhängig vom Eintrittsalter des Versicherungsnehmers, eventuellen Erkrankungen und den jeweiligen Bedingungen der Anbieter. Vor dem Vertragsabschluß muss in der Regel ein Gesundheitsbogen ausgefüllt werden. Hier müssen alle Umstände, auch risikoreiche Hobbysangegeben werden, die z.B. über klassische Sportaktivitäten wie Ballsportarten, Tennis, Golf o.ä. hinausgehen, weil es sonst im Schadensfall zu Zahlungsproblemen kommen kann.

Der Beitrag insgesamt ist im Vergleich zu den möglichen Folgen eher gering. Jede BU kann als eigenständiger Vertrag, oder als Zusatz zu einer anderen Versicherung (BUZ) abgeschlossen werden.

Bei einer BUZ muss der Versicherungsnehmer beachten, dass beim Auslaufen des Hauptvertrages auch die BU weg ist. Ein Neuvertrag ist dann oft nur mit höheren Beiträgen (hohes Eintrittsalter) möglich.

Berufsunfähigkeitsrente

Montag, Oktober 13th, 2008

Nicht nur Sparen ist in Mode, auch in Sachen Absicherung sind viele Deutsche scheinbar echte Meister! Eine Hausratversicherung hat fast jeder - es könnte ja sein, dass durch einen Brand oder einen Wasserschaden das Hab und Gut beschädigt oder verloren geht. Gelegentlich wird sogar der eine oder andere Fotoapparat oder das Handy versichert und auch das Auto ist häufig nicht nur mit KFZ Haftpflichtversicherung sondern gleich mit einer Kaskoversicherung versehen (Vollkasko oder Teilkasko).

Doch was ist, wenn all diese Versicherungen bestehen, aber die Beiträge dafür nicht mehr gezahlt werden können, weil die Arbeitskraft z.B. durch eine Krankheit verloren ging und eine Erwerbstätigkeit nicht mehr möglich ist? Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt vor derartigen finanziellen Folgen und gehört damit zu den grundlegenden Versicherungen eines berufstätigen Menschen.

Im Versicherungsfall wird dann eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt, die so die finanziellen Einbußen auffängt. Die Höhe der zu zahlenden Rente wird im Vertrag festgelegt und sollte sich am Einkommen des Versicherten orientieren. Der Beitragssatz, den der Versicherte zu zahlen hat, richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Dazu gehören u.a. die Höhe der versicherten Berufsunfähigkeitsrente, das Eintrittsalter des Versicherten, das Alter, bis zu welchem der Versicherungsschutz besteht, die Berufsgruppe des Versicherten sowie der Gesundheitszustand und mögliche Vorerkrankungen.

Eine nachträgliche Anpassung der Berufsunfähigkeitsrente bspw. aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels mit höherem Verdienst oder Heirat ist häufig mit einer erneuten Gesundheitsprüfung verbunden. Daher ist der Einschluss einer Dynamik bei der Festlegung der Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll. Beitrag und Rente steigen damit jährlich um einen vereinbarten Prozentsatz (meist 3-5%) und gleichen somit auch die im Laufe der Jahre zu erwartende Lohnsteigerung und Inflation sowie mögliche Karrieresprünge durch verbesserte Soft Skills aus.

Welche Fälle deckt eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab?

Montag, Juli 7th, 2008

Die überwiegende Zahl der Menschen verdient ihren Lebensunterhalt durch die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit, meist als unselbständige Tätigkeit. Zum Erzielen von Einkommen erlernen sie in aller Regel einen Beruf und verkaufen ihre Arbeitskraft (und damit auch ihre beruflichen Fähigkeiten und Fertigkeiten) an einen Arbeitgeber. So entwickelt sich im Verlaufe eines normalen Lebens die Arbeitskraft und damit die Berufstätigkeit zum hochwertigsten Vermögen eines Arbeitnehmers.

Fällt die Fähigkeit zur Ausübung des Berufes aus gesundheitlichen Gründen weg, so entsteht damit ein Vermögensschaden von hohem Wert. Oft bewegen sich die Zahlen hier bis zu einer Million Euro Ausfall während eines Erwerbslebens. Die staatlichen Berufsunfähigkeitsrenten decken die Bedarfslücken nicht, nach der Kürzung 2001 noch weniger. Oft sind die Existenzen ganzer Familien damit gefährdet.

Schutz vor solchen Gefahren bieten Berufsunfähigkeitsversicherungen die verschieden ausgestattet zu unterschiedlichen Tarifen abzuschließen sind und oft im Zusammenhang mit Erwerbslosigkeitsversicherungen abgeschlossen werden.

Sinnvoll ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für alle Arbeitnehmer aber auch für Freiberufler, Selbständige, Beamte, Schüler und Auszubildende sowie Studenten.

Dabei versteht man unter Berufsunfähigkeit eine durch einen Mediziner begutachtete, dauerhafte Einschränkung der bisherigen beruflichen Tätigkeit aufgrund von Krankheit, Unfall oder Invalidität. Berufsunfähigkeit ist nicht mit Erwerbsunfähigkeit zu verwechseln und deutlich enger gefasst. Der Eintritt der Berufsunfähigkeit wird auf Antrag durch ein medizinisches Gutachten festgestellt.

Abgedeckt werden Schadensfälle bei denen physische oder psychische Leiden bzw. Beeinträchtigungen vorliegen, die auf Dauer die Ausübung des bisherigen Berufes unmöglich machen. Dabei bringt der Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsrente im Regelfall auch die Kündigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses mit sich.

Eine Versicherungsleistung wegen Berufsunfähigkeit kann erwarten, wer aufgrund der vorliegenden dauerhaften Erkrankung oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, seine Beruf für mindestens mehr als die Hälfte der täglichen Regelarbeitszeit (8,5 Stunden) auszuüben oder dabei so beeinträchtigt ist, dass die Berufsausübung nicht (auch nicht teilweise) zum erwarteten Ergebnis führt. Als Vergleichsmodell wird dabei die Erwerbsfähigkeit gesunder versicherter Personen mit gleichen oder ähnlichen Voraussetzungen herangezogen.

Berufsunfähig ist aber nicht, wer eine zumutbare Tätigkeit ausüben kann. Dabei ist die Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit nach wie vor umstritten und im Einzelfall gegebenenfalls arbeitsmedizinisch und psychologisch abzuklären. Somit ist der Versicherungsfall zur Berufsunfähigkeit stark eingegrenzt.