Erwerbsunfähigkeit – was bedeutet das genau?

Erwerbsunfähigkeit © N-Media / Fotolia
Ist eine Tätigkeit bis sechs Stunden täglich möglich, wird eine Teilrente gewährt. Bei einer verbliebenen Arbeitskraft unter drei Stunden wird die volle Erwerbsminderungsrente gezahlt. Diese volle Erwerbsminderung entspricht der früheren Erwerbsunfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung. Es gibt es keinen Berufsschutz, da bei der Beurteilung der möglichen Arbeiten auch auf andere Tätigkeiten außerhalb des bisherigen Berufes verwiesen wird.
Im Bereich der privaten Versicherung gibt es den Begriff der Erwerbsunfähigkeit noch. Hier kann man sich mit einer Erwerbsunfähigkeitsrente versichern. Dabei leistet diese Versicherung ebenfalls nur, wenn die Leistungsfähigkeit unter drei Stunden täglich liegt. Auch hier gibt es keinen Berufsschutz, so dass bei der Absicherung eher die Berufsunfähigkeit als die Erwerbsunfähigkeit abgesichert werden sollte. Dieser Schutz kostet mehr, da die Wahrscheinlichkeit der Berufsunfähigkeit größer als der einer Erwerbsunfähigkeit ist.
