Erwerbsunfähigkeit – was bedeutet das genau?
Erwerbsunfähigkeit ist die Unfähigkeit wegen Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall überhaupt eine Tätigkeit auszuüben. Hierdurch unterscheidet sich die Erwerbsunfähigkeit gegenüber der Berufsunfähigkeit. Bei dieser ist nur der bisher erlernte und ausgeübte Beruf z.B. als Handwerker wie Maler oder Maurer nicht mehr möglich ist, wohl aber andere Tätigkeiten z.B. aus der eigenen Wohnung in Berlin heraus eine eine kaufmännische bzw. Bürotätigkeit. So manch einer wird z.B. von zu Hause aus als Affiliate für Firmen wie Hosting Dienstleister oder Versicherungen tätig.
Der Begriff der Erwerbsunfähigkeit wurde ursprünglich in der gesetzlichen Rentenversicherung verwendet lange vor Riester und Rürup. Dort gibt es aber keine Renten mehr wegen Erwerbsunfähigkeit, sondern nur noch Erwerbsminderungsrenten, die abgestuft nach der verbliebenen Leistungsfähigkeit gewährt werden.
Ist eine Tätigkeit bis sechs Stunden täglich möglich, wird eine Teilrente gewährt. Bei einer verbliebenen Arbeitskraft unter drei Stunden wird die volle Erwerbsminderungsrente gezahlt. Diese volle Erwerbsminderung entspricht der früheren Erwerbsunfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung. Es gibt es keinen Berufsschutz, da bei der Beurteilung der möglichen Arbeiten auch auf andere Tätigkeiten außerhalb des bisherigen Berufes verwiesen wird.
Im Bereich der privaten Versicherung gibt es den Begriff der Erwerbsunfähigkeit noch. Hier kann man sich mit einer Erwerbsunfähigkeitsrente versichern. Dabei leistet diese Versicherung ebenfalls nur, wenn die Leistungsfähigkeit unter drei Stunden täglich liegt. Auch hier gibt es keinen Berufsschutz, so dass bei der Absicherung eher die Berufsunfähigkeit als die Erwerbsunfähigkeit abgesichert werden sollte. Dieser Schutz kostet mehr, da die Wahrscheinlichkeit der Berufsunfähigkeit größer als der einer Erwerbsunfähigkeit ist.
