MLP Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeit © N-Media / Fotolia
Der Finanzdienstleiter MLP, der nun seit rund 40 Jahren aktiv ist, sieht sich selbst als unabhängiger Finanzberater in den Bereichen Geldanlagen, Kredite und Versicherungen. MLP konzipiert selbst keine eigenen Produkte, sondern sucht sich nach ihrer Ansicht passende Produktanbieter, deren Produkte dann vertrieben werden. Aus diesem Grund, so MLP, ist das Unternehmen halbwegs unabhängig und will seinen Kunden attraktive Produkte zu guten Konditionen verkaufen. Eines der Angebote der MLP ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie wird nach den Worten von MLP angeboten, da viele gesetzlich Versicherte kaum noch Anspruch auf Leistungen im Berufsunfähigkeits-Fall haben und nur mit einer solchen Versicherung ihren Lebensstandard decken können. Grundsätzlich können gesetzlich Versicherte, die nach 1961 geboren wurden, nur noch auf die Erwerbsunfähigkeitsversicherungzurückgreifen, die jedoch nur einen Bruchteil des vorherigen Einkommens absichern kann.
Um eine ausreichende Absicherung im Ernstfall zu erhalten, kann die MLP Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden, die dann eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente überweist. Die Höhe dieser Rente kann zwischen dem Berater der MLP und dem Versicherungsnehmer frei vereinbart werden. Wichtig ist, dass dabei die monatlichen Ausgaben in Form von Miete, Kreditrate etc. Berücksichtigung finden.
Eine Aussage über den Anbieter der MLP Berufsunfähigkeitsversicherung sind auf der Internetseite der MLP Finanzberatung nicht zu finden. Die Finanzberater, so das Versprechen, würden auf Basis der Kundenwünsche und der Versicherungsbedingungen den individuell besten Vertrag finden. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass die MLP Berater natürlich an einem solchen Abschluss verdienen, weshalb ein Vergleich trotz einer unabhängigen Beratung dennoch Sinn machen kann.
Neben der Höhe der Berufsunfähigkeits-Rente sollten Versicherungsnehmer nicht nur den Preis der MLP Berufsunfähigkeitsversicherung genauer prüfen. Der Vertrag sollte neben einer freien Arztwahl im Krankheitsfall auch den Verzicht auf die abstrakte Verweisung beinhalten, denn andernfalls wäre es der Versicherung möglich, den Versicherungsnehmer in einen anderen Beruf zu verweisen, so dass keine Zahlungen erfolgen würden. Durch den Verzicht auf die Verweisung allerdings würden auch dann Leistungen fließen, wenn der Versicherte theoretisch imstande wäre, in einem anderen Beruf weiter zu arbeiten.
