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Besser sind Berufsunfähigkeitsversicherungen ohne Verweisrecht

Freitag, November 21st, 2008

Jeder 4. Arbeitnehmer wird im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig. Der Staat hat für alle Berufstätigen die Berufsunfähigkeitsversicherung 2001 so stark gekürzt, das bei Berufsunfähigkeit nichts und bei voller Erwerbsunfähigkeit nur noch eine Minimalrente übrig bleibt. In den ersten drei Jahren des Berufslebens gibt es überhaupt kein Geld.

Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Verweisrecht zahlt die Versicherung die vereinbarte Rente, wenn der Versicherungsnehmer den Beruf nicht mehr ausüben kann. Damit ist die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) neben der Privathaftpflicht zur wichtigsten freiwilligen Versicherung für alle Berufstätigen geworden.

Die BU muss immer vom Beginn des Berufslebens bis zur ersten Rentenzahlung abgeschlossen werden, da sonst eine finanzielle Lücke entstehen kann. Versichern müssen sich alle Bereiche, Selbständige und Gewerbetreibende müssen wissen, dass es für sie keine andere Absicherung gibt.

Der Versicherungsbeitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung unterscheidet sich geringfügig zwischen den einzelnen Berufsgruppen. Berufe mit größeren Risiken sind teuerer (Bauarbeiter, Handwerker wie Maler oder Lackierer) als weniger gefährliche Arbeiten (z.B. Büroarbeiten bei einer Autoversicherung, die Tätigkeit als Informatiker oder Systemadmin bei einem Hosting Anbieter oder als Sekretärin in einer Lasik Augenlaserklinik).

Die Beitragshöhe ist neben dem Beruf auch abhängig vom Eintrittsalter des Versicherungsnehmers, eventuellen Erkrankungen und den jeweiligen Bedingungen der Anbieter. Vor dem Vertragsabschluß muss in der Regel ein Gesundheitsbogen ausgefüllt werden. Hier müssen alle Umstände, auch risikoreiche Hobbysangegeben werden, die z.B. über klassische Sportaktivitäten wie Ballsportarten, Tennis, Golf o.ä. hinausgehen, weil es sonst im Schadensfall zu Zahlungsproblemen kommen kann.

Der Beitrag insgesamt ist im Vergleich zu den möglichen Folgen eher gering. Jede BU kann als eigenständiger Vertrag, oder als Zusatz zu einer anderen Versicherung (BUZ) abgeschlossen werden.

Bei einer BUZ muss der Versicherungsnehmer beachten, dass beim Auslaufen des Hauptvertrages auch die BU weg ist. Ein Neuvertrag ist dann oft nur mit höheren Beiträgen (hohes Eintrittsalter) möglich.

Berufsunfähigkeitsrente

Montag, Oktober 13th, 2008

Nicht nur Sparen ist in Mode, auch in Sachen Absicherung sind viele Deutsche scheinbar echte Meister! Eine Hausratversicherung hat fast jeder - es könnte ja sein, dass durch einen Brand oder einen Wasserschaden das Hab und Gut beschädigt oder verloren geht. Gelegentlich wird sogar der eine oder andere Fotoapparat oder das Handy versichert und auch das Auto ist häufig nicht nur mit KFZ Haftpflichtversicherung sondern gleich mit einer Kaskoversicherung versehen (Vollkasko oder Teilkasko).

Doch was ist, wenn all diese Versicherungen bestehen, aber die Beiträge dafür nicht mehr gezahlt werden können, weil die Arbeitskraft z.B. durch eine Krankheit verloren ging und eine Erwerbstätigkeit nicht mehr möglich ist? Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt vor derartigen finanziellen Folgen und gehört damit zu den grundlegenden Versicherungen eines berufstätigen Menschen.

Im Versicherungsfall wird dann eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt, die so die finanziellen Einbußen auffängt. Die Höhe der zu zahlenden Rente wird im Vertrag festgelegt und sollte sich am Einkommen des Versicherten orientieren. Der Beitragssatz, den der Versicherte zu zahlen hat, richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Dazu gehören u.a. die Höhe der versicherten Berufsunfähigkeitsrente, das Eintrittsalter des Versicherten, das Alter, bis zu welchem der Versicherungsschutz besteht, die Berufsgruppe des Versicherten sowie der Gesundheitszustand und mögliche Vorerkrankungen.

Eine nachträgliche Anpassung der Berufsunfähigkeitsrente bspw. aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels mit höherem Verdienst oder Heirat ist häufig mit einer erneuten Gesundheitsprüfung verbunden. Daher ist der Einschluss einer Dynamik bei der Festlegung der Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll. Beitrag und Rente steigen damit jährlich um einen vereinbarten Prozentsatz (meist 3-5%) und gleichen somit auch die im Laufe der Jahre zu erwartende Lohnsteigerung und Inflation sowie mögliche Karrieresprünge durch verbesserte Soft Skills aus.