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VKB Berufsunfähigkeitsversicherung

Im Fall der Berufsunfähigkeit reichen die gesetzlichen Mittel nur noch für eine Grundversorgung aus. Wer nach dem 02.01.1961 geboren ist, hat keinen Anspruch mehr auf eine Berufsunfähigkeitsrente.

Die Versicherungskammer Bayern (VKB) zahlt bei einer vorliegenden Berufsunfähigkeit von 50 Prozent sowie bei Pflegebedürftigkeit die Berufsunfähigkeitsrente in der vertraglich festgelegten Höhe. Ist die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Renten- oder Lebensversicherung kombiniert, entfällt für diese die Zahlung der Beiträge. Nach Angaben der VKB verzichtet sie im Leistungsfall auf den Verweis auf eine andere berufliche Tätigkeit.

Die Versicherungskammer Bayern wirbt damit, dass sie die Berufsunfähigkeitsversicherung auch für Auszubildende, Schüler, Studenten und Hausfrauen bereithält. Ansonsten kann jede berufliche Tätigkeit, für die eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf erforderlich ist, abgesichert werden. Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet das Unternehmen in 2 Varianten an. Neben der preiswerten Kompakt-Variante, die der Basis-Absicherung dient, gibt es noch einen hervorragenden Optimal-Schutz.

Der Versicherungsschutz wird von der VKB weltweit gewährt. Die volle Leistung erhält der Versicherte bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent und 1 Pflegepunkt im Fall der Pflegebedürftigkeit.
Wechselt die versicherte Person in eine andere berufliche Tätigkeit oder beginnt mit einem neuen Hobby, ist eine Anzeige nicht erforderlich. Bis zum Ende der Leistungsprüfung können die Beiträge auf Wunsch ohne Erhebung von Zinsen gestundet werden. Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorhanden sind, liegt der Leistungsbescheid nach Aussagen der VKB bereits nach 4 Wochen vor. Die Versicherungskammer Bayern gewährt auch Versicherungsschutz bei Fahrlässigkeit.

Der Optimal-Tarif bietet darüber hinaus weitere Leistungen, wie z.B. die volle Leistung bei voraussichtlicher Berufsunfähigkeit von wenigstens 6 Monaten. Außerdem erfolgt die Leistung rückwirkend, wenn die Berufsunfähigkeit bereits seit 6 Monaten besteht.

Im Fall der Heirat des Versicherungsnehmers, der Geburt eines Kindes, der Gründung einer selbständigen Existenz oder dem Immobilienerwerb kann der Optimal-Tarif entsprechend angepasst werden. Als Anfangshilfe gewährt die VKB eine Zahlung von 3 Monatsrenten mit der ersten Rentenzahlung. Fällt bei Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit die Leistungspflicht weg, wird eine Wiedereingliederungshilfe von 6 Monatsrenten gezahlt.