VPV Berufsunfähigkeitsversicherung
Die VPV, die Vereinigte Postversicherung, ist ein traditionsreiches Versicherungsunternehmen, denn die ersten Anfänge reichen ins Jahr 1827 zurück. Heute ist das Unternehmen sehr vielfältig gegliedert, es gliedert sich in die VPV Lebensversicherung AG, die VPV Allgemeine Versicherungs AG sowie die VPV Post Makler-AG. So vielfältig die Geschäftsbereiche des Unternehmen, so vielfältig ist auch das Produktangebot, das von klassischen Hausratversicherungen über die Altersvorsorge bis hin zu verschiedenen Kapitalanlagen reicht. Auch im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung bietet die VPV einen Versicherungsschutz, der sowohl als einzelne Berufsunfähigkeitsversicherung wie auch als Zusatzversicherung abgeschlossen werden kann. In beiden Fällen bietet die VPV die variable Gestaltung des Vertrages, zudem ist ein weltweiter Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung integriert. Die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung werden auch dann schon fällig, wenn der Arzt eine voraussichtliche Berufsunfähigkeit von mindestens sechs Monaten diagnostiziert. Wird die Versicherung schon frühzeitig abgeschlossen, besteht für Versicherte in bestimmten Situationen auch die Möglichkeit, den Versicherungsschutz zu erhöhen, zum Beispiel dann, wenn die Familienplanung im Vordergrund steht.
Ist der Berufsunfähigkeitsfall eingetreten, leistet die VPV eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente. Deren Höhe kann zu Beginn des Versicherungsvertrages frei vereinbart werden. Sofern die Erhöhung des Versicherungsschutzes gewünscht wird, ist auch dies möglich, mitunter werden dann jedoch neue Gesundheitsfragen notwendig.
Mit Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt der Versicherte den derzeit ausgeübten Beruf an, der dann versichert ist. Kann dieser Beruf nicht mehr ausgeübt werden, verzichtet die Versicherung auf die abstrakte Verweisbarkeit. Eine Verweisung ist nur dann möglich, wenn es sich um eine konkrete berufliche Tätigkeit handelt, die auch der derzeitigen Lebensstellung entspricht.
Grundsätzlich werden die Leistungen der VPV bereits ab Beginn der Berufsunfähigkeit fällig. Karenzzeiten, wie sie bei anderen Versicherungen üblich sind, gibt es nicht. Zudem werden Zahlungen auch rückwirkend an den Versicherten überwiesen, sollte die Meldung der Berufsunfähigkeit verspätet erfolgt sein.
Bei einem separaten Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Leistung der VPV auf die Zahlung einer monatlichen Rente beschränkt. Wird sie jedoch zusammen mit einer Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen, übernimmt die Versicherung zusätzlich die Kosten der Hauptversicherung, so dass dieser Vertrag ohne weitere Einschränkung weiter bestehen blieben kann. Somit ist sowohl die Altersvorsorge als auch der Versicherungsschutz für Hinterbliebene weiter gesichert.
