Welche Fälle deckt eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab?
Die überwiegende Zahl der Menschen verdient ihren Lebensunterhalt durch die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit, meist als unselbständige Tätigkeit. Zum Erzielen von Einkommen erlernen sie in aller Regel einen Beruf und verkaufen ihre Arbeitskraft (und damit auch ihre beruflichen Fähigkeiten und Fertigkeiten) an einen Arbeitgeber. So entwickelt sich im Verlaufe eines normalen Lebens die Arbeitskraft und damit die Berufstätigkeit zum hochwertigsten Vermögen eines Arbeitnehmers.
Fällt die Fähigkeit zur Ausübung des Berufes aus gesundheitlichen Gründen weg, so entsteht damit ein Vermögensschaden von hohem Wert. Oft bewegen sich die Zahlen hier bis zu einer Million Euro Ausfall während eines Erwerbslebens. Die staatlichen Berufsunfähigkeitsrenten decken die Bedarfslücken nicht, nach der Kürzung 2001 noch weniger. Oft sind die Existenzen ganzer Familien damit gefährdet.
Schutz vor solchen Gefahren bieten Berufsunfähigkeitsversicherungen die verschieden ausgestattet zu unterschiedlichen Tarifen abzuschließen sind und oft im Zusammenhang mit Erwerbslosigkeitsversicherungen abgeschlossen werden.
Sinnvoll ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für alle Arbeitnehmer aber auch für Freiberufler, Selbständige, Beamte, Schüler und Auszubildende sowie Studenten.
Dabei versteht man unter Berufsunfähigkeit eine durch einen Mediziner begutachtete, dauerhafte Einschränkung der bisherigen beruflichen Tätigkeit aufgrund von Krankheit, Unfall oder Invalidität. Berufsunfähigkeit ist nicht mit Erwerbsunfähigkeit zu verwechseln und deutlich enger gefasst. Der Eintritt der Berufsunfähigkeit wird auf Antrag durch ein medizinisches Gutachten festgestellt.
Abgedeckt werden Schadensfälle bei denen physische oder psychische Leiden bzw. Beeinträchtigungen vorliegen, die auf Dauer die Ausübung des bisherigen Berufes unmöglich machen. Dabei bringt der Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsrente im Regelfall auch die Kündigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses mit sich.
Eine Versicherungsleistung wegen Berufsunfähigkeit kann erwarten, wer aufgrund der vorliegenden dauerhaften Erkrankung oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, seine Beruf für mindestens mehr als die Hälfte der täglichen Regelarbeitszeit (8,5 Stunden) auszuüben oder dabei so beeinträchtigt ist, dass die Berufsausübung nicht (auch nicht teilweise) zum erwarteten Ergebnis führt. Als Vergleichsmodell wird dabei die Erwerbsfähigkeit gesunder versicherter Personen mit gleichen oder ähnlichen Voraussetzungen herangezogen.
Berufsunfähig ist aber nicht, wer eine zumutbare Tätigkeit ausüben kann. Dabei ist die Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit nach wie vor umstritten und im Einzelfall gegebenenfalls arbeitsmedizinisch und psychologisch abzuklären. Somit ist der Versicherungsfall zur Berufsunfähigkeit stark eingegrenzt.
